Rechtliches
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Was gilt, wenn du dein Motorrad zu uns bringst.
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Verwahrung während der Arbeiten
Dein Fahrzeug wird während der Dauer der Arbeiten und über Nacht in unseren versperrbaren Werkstatträumlichkeiten verwahrt. Ist das im Einzelfall aus Platzgründen nicht möglich, informieren wir dich und stimmen das weitere Vorgehen mit dir ab.
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Abstellen außerhalb der Werkstatträumlichkeiten
Reicht der Platz in unseren versperrbaren Räumlichkeiten nicht aus, kann es notwendig sein, dein Fahrzeug außerhalb abzustellen. Wir informieren dich in diesem Fall und stimmen das Vorgehen mit dir ab. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird nicht eingeschränkt.
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Abholung und Standgebühr
Nach Fertigstellung verständigen wir dich unverzüglich telefonisch, per SMS oder per E-Mail und ersuchen um Abholung innerhalb von 5 Werktagen. Diese ersten 5 Werktage sind kostenfrei. Ab dem 6. Werktag nach Zugang unserer Verständigung verrechnen wir für die Verwahrung in unseren versperrten Räumlichkeiten eine Standgebühr von 10,00 Euro brutto (inkl. 20 % USt) je begonnenem Kalendertag. Auf den Beginn der Standgebühr weisen wir dich in der Verständigung nochmals gesondert hin. Die Standgebühr entfällt, soweit die Verzögerung nicht in deinem Verantwortungsbereich liegt, etwa bei Wartezeit auf ein Ersatzteil.
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Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus dem jeweiligen Auftrag steht uns an deinem Fahrzeug das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht nach §471 ABGB zu. Du kannst die Ausübung dieses Rechts durch Sicherheitsleistung in Höhe der offenen Forderung abwenden. Ein Recht, das Fahrzeug zu verwerten oder zu verkaufen, steht uns nicht zu. Bitte teile uns bei Auftragserteilung mit, wenn das Fahrzeug nicht in deinem Eigentum steht – etwa bei Leasing, Eigentumsvorbehalt oder dem Fahrzeug eines Dritten.
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Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive 20 % Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Verrechnungssatz je Arbeitsstunde. Er hängt gemeinsam mit dem Verzeichnis der Arbeitswerte in unserem Betrieb sichtbar aus und wird dir auf Wunsch schon vor der Auftragserteilung genannt. Verbrauchsmaterial ist in den Arbeitspreisen enthalten; Ersatzteile, Betriebsstoffe und Fremdleistungen werden gesondert verrechnet. Der bei Auftragserteilung vereinbarte Preis ändert sich danach nicht. Die Regeln über Kostenvoranschläge nach §5 KSchG bleiben unberührt.
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Angaben auf dieser Website
Die Inhalte dieser Website – insbesondere Leistungsbeschreibungen, Bilder und Beispielpreise – dienen der allgemeinen Information und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Verbindlich sind ausschließlich die im Einzelfall erteilte Auskunft, ein schriftlicher Kostenvoranschlag und der erteilte Werkstattauftrag. Wir bemühen uns, alle Angaben aktuell und richtig zu halten. Deine gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche werden durch diesen Hinweis nicht eingeschränkt; insbesondere haften wir uneingeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.
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Gewährleistung für unsere Leistungen
Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Gewährleistung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Kenntnis des Mangels findet nicht statt. Zeigt sich innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe ein Mangel, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag. Bitte melde uns Mängel, sobald du sie bemerkst, und gib uns Gelegenheit zur Nachbesserung.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Klagen gegen Verbraucherinnen und Verbraucher gilt ausschließlich der gesetzliche Gerichtsstand nach §14 KSchG; zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bleiben unberührt.
Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn wir dich bei Auftragserteilung darauf hinweisen und du sie zur Kenntnis nehmen kannst – etwa durch Aushang in der Werkstatt und einen Hinweis auf dem Auftragsschein.